Home / Der Manipulationsschutz Für Kassen

Der Manipulationsschutz Für Kassen

Seit dem 01. Januar 2017 dürfen Händler, die bislang mit einer elektronischen Registrierkasse gearbeitet haben, nur noch Kassen verwenden, die Einzelumsätze aufzeichnen sowie mindestens zehn Jahre speichern können. Dies geschah im Rahmen dieser GoBD-Verordnung. Im November 2016 verabschiedete die Finanzverwaltung einen Gesetzesentwurf, jener wiederum eine Verschärfung jener Richtlinien für Einzelhändler und Dienstleister meint. Jener Entwurf wurde bereits erneut beraten und bestätigt. Stand heute wird das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ kommen. Was das für Einzelhändler heißt, erklären wir im folgenden Aufsatz. Augenblicklich an diesem 16.12.2016 stimmte jener Bundestag dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ zu. Am 26.06.2017 beriet dieser Finanzausschuss des Bundesrates über die Verordnung, wonach Registrierkassen und computergestützte POS-Systeme ab dem Jahr 2020 über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Solche Sicherheitsfunktion soll dem Steuerbetrug durch Manipulation mit Betrugssoftware einen Riegel vorschieben. Das Gesetz tritt – Stand heute – am 01.01.2020 in Kraft und wird dann auch eine grundsätzliche Belegausgabepflicht an die Kunden vorsehen.

Das deutsche Gesundheitssystem kann seine Fehler haben, eine Errungenschaft dagegen ist nicht hoch genug zu schätzen: Ob die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Therapie erstatten müssen, hängt vom Wissensstand jener medizinischen Forschung ab. Behandlungen müssen dann bezahlt werden, sowie sie erwiesenermaßen gut, wirksam sowie sicher sind. Die Entscheidung darüber trifft jener Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), in dem Vertreter von Ärzten, Kliniken sowie Krankenkassen hochwertige wissenschaftliche Studien auswerten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) möchte solche Entscheidungen fortan lieber in seinem Ministerium treffen – ohne Rücksicht auf die Einschätzung des G-BA. Das sieht zumindest sein Änderungsantrag 28 für das Terminservice- sowie Versorgungsgesetz (TSGV) vor, den er in dieser letzten Sieben Tage vorgelegt hat. Dass das Ministerium in einer E-Mail an den SPIEGEL mit dem Zusatz „in absoluten Ausnahmefällen“ einschränkt, ändert nichts, solange das so nicht im Änderungsvorschlag selbst steht. Jens Spahn hat das geschickt eingefädelt: In den Vordergrund seines Vorstoßes stellte der Minister Frauen, die unter einem sogenannten Lipödem leiden.

SumUp bietet eine innovative Lösung für fast alle Unternehmen. Mit dem SumUp Point of Sale – Hardwarepaket erhalten Sie ein vollwertiges System, das sofort einsatzbereit ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das Hardwarepaket kostet einmalig nur 999 € zuzüglich Mehrwertsteuer sowie erhält ein Apple iPad mit vorkonfigurierter App, eine Kassenschublade, einen iPad-Ständer, einen Bondrucker, einen Router sowie das SumUp AIR Kartenlesegerät für das Entgegennehmen von bargeldlosen Zahlungen. Optional ist auch jener Erwerb eines Barcodescanners möglich. Die monatlichen Kosten für das System betragen je nach Umfang zwischen 39 € und 125 € zuzüglich Steuern. Schon in dieser Basisvariante erhalten SumUp-Kunden umfangreiche Statistikfunktionen sowie einen Zugriff auf die SumUp Point of Sale Cloud, mit der jederzeit relevante Daten überprüft sowie ausgewertet werden können. Selbstverständlich können Sie alternativ Ihre Daten auch nur in jener SumUp Point of Sale App speichern sowie hier auswerten. Die Cloud-Nutzung ist nicht zwingend notwendig. Mit dieser Softwarevariante “Pro” des SumUp Point of Sale Kassensystems können Sie Ihre Inventur kassengestützt durchführen. Zudem lassen sich die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter mit dem System komplett verwalten. Wenn Sie einige Filialen eröffnen, können Sie alle Filialen in nur einem Cloudzugang verwalten. Bei SumUp testen Sie Ihr neues System 30 Tage lang mit Geld-zurück-Garantie. Gefällt Ihnen das System nicht, werden alle Geräte anstandslos zurückgenommen. SumUp verzichtet auf eine lange Vertragslaufzeit. Auf Wunsch erhalten Sie das SumUp Point of Sale – System mit einer Vertragslaufzeit von nur einem Monat. Entscheiden Sie für sich für einen Vertrag mit zwölf Monaten Laufzeit, profitieren Sie von geringeren Kosten für die jeweilige Softwarelizenz. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot für Ihr neues Kassensystem mit hervorragenden Statistikfunktionen und einem großen Funktionsumfang. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

Ein Bondrucker ist eigens für die Erstellung von Kassenbons und Rechnungen konzipiert und wird an ein Kassensystem angeschlossen. Die Geräte sind kompakt sowie einfach im Anschluss wenn in dieser Handhabung. In der Regel arbeiten Bondrucker mit Thermo-Technologie. So benötigen Sie keine Tinte oder Toner sowie sparen Verbrauchsmaterial. Zudem sind die Geräte sehr wartungsarm und langlebig. Deshalb bietet für sich auch der Kauf eines gebrauchten Bondruckers von Epson an. Jener Hersteller ist einer der führenden Produzenten von Bon- sowie Kassendruckern, sodass Sie eine hohe Qualität sowie lange Haltbarkeit erwarten können. In aller Regel arbeiten Kassenbondrucker mit Thermo-Transfertechnik. dass Tinte oder Toner auf das Papier gebracht wird, funktioniert diese Technik allein durch Wärme. Sie benötigen dafür ein spezielles Papier, das auf Hitzeentwicklung reagiert. Im Inneren des Druckers befindet für sich eine Thermozelle, die sich erhitzt und das Papier an bestimmten Stellen mit erwärmt. So werden Zahlen sowie Buchstaben auf dem Bonpapier quasi eingebrannt sowie sichtbar gemacht.