Ein elektronisches Kassensystem ist eine EDV-Lösung, die eine herkömmliche Registrierkasse gegen weitere Funktionen erweitert. Es kommt bevorzugt in der Gastronomie und im Einzelhandel sobald verwandten Branchen zum Einsatz, in denen vermehrt zahlreiche einzelne Bartransaktionen mit mehr oder abzgl. kleinen Beträgen abgewickelt werden müssen. Ein elektronisches Kassensystem kann unterschiedlich aufgebaut sein. PC-Kasse: Die Kassenhardware sowie die Kassensoftware werden auf einem Rechner installiert und betrieben. Oftmals ist die Software auf ein bestimmtes Betriebssystem beschränkt. Software und Hardware müssen dagegen nicht zwingend vom gleichen Hersteller verwendet werden. Geschlossenes Kassensystem: Software sowie Hardware sind eng aufeinander abgestimmt sowie jeweils ohne einander nicht einsatzfähig. Ein Wechsel zur Hardware eines anderen Herstellers ist nur schwer oder gar nicht möglich. Neben der eigentlichen Software ist es insbesondere die Hardware, die ein elektronisches Kassensystem ausmacht. Jener exakte Funktionsumfang hängt davon ab, wofür das elektronische Kassensystem konzipiert ist. Eine einfache elektronische Registrierkasse erfasst lediglich die getätigten Einnahmen und Betriebsausgaben und erstellt an dem Ende des Tages den sogenannten Z-Bon mit einer Übersicht dieser Tagessummen. Point of Sale) zahlreiche weitere Funktionen bieten. Als nachteilig ist insbesondere dieser Kostenfaktor zu nennen. Da es sich bei der elektronischen Kasse circa spezielle Branchenlösungen handelt, sind sie teuer in der Besorgung, Anstalt sowie im Betrieb. Die Wartung von Soft- und Hardware mag einen enormen Aufwand bedeuten. Hinzu kommt, dass jener Komplexitätsgrad jener Systeme teilweise einen erhöhten Schulungsaufwand nach sich zieht. 2010 hat der Gesetzgeber mit dem BMF-Schreiben „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ neue Regelungen eingeführt. Demnach reicht es gemäß GoBD seit 1. Januar 2017 nicht mehr, für jeden Tag die Z-Bons in ausgedruckter Form aufzubewahren. Stattdessen müssen zusätzlich auch die einzelnen erfassten Positionen dauerhaft digital archiviert werden. Die Daten müssen so festgehalten werden, dass sie nicht nachträglich abgeändert werden können bzw. Änderungen immerwährend nachvollziehbar sind (manipulationssichere Archivierung). Zudem müssen sie zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsprüfung kurzfristig abrufbar und maschinell auswertbar sein.
Ein Nadeldrucker ist prinzipbedingt merklich langsamer und lauter als ein Thermodrucker. Handkehrum kann es sinnvoll sein sich für einen Nadeldrucker zu entscheiden. Die Ausdrucke eines Nadeldrucker im Gegensatz zu Drucken auf Thermopapier nicht aus. Die Bonrollen eines Thermodruckers sind auf einer Seite hitzeempfindlich beschichtet. Die einseitige Beschichtung ist auch dieser Grund, dass man bei Thermorollen unbedingt darauf achten sollte, dass sie richtig herum eingelegt ist. Allerdings gibt es auch für das Thermodruckverfahren Papiersorten bei denen der Hersteller eine Garantie ca. das Ausbleichen von 10 Jahren gewährt. Häufig werden Nadelbondrucker in jener Küche eingesetzt. Die Lautstärke des Drucks stört hier bei einem sowieso schon hohem Geräuschpegel nicht weiter sowie die Bons können auch mit vorgeheiztem Geschirr in Berührung kommen ohne zu verfärben. W-LAN Kassendrucker werden in den meisten Fällen mit einem Konfigurationstool ausgeliefert. Jener Anschluss des Kassendruckers erfolgt zunächst über die außerdem vorhanden USB Schnittstelle des Druckers. Sie installieren in dieser Regel zunächst den Druckertreiber, verbinden den Kassendrucker mit Ihrem Computer und starten dann das Konfigurationstool umd dort die IP Adresse des Drucker, das SSID Ihres W-LAN Netzwerkes und die Verschlüsselung (WPE, WPA2) festzulegen.
Durch die bargeldlose Bezahlung bin ich von dieser Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ausgenommen. Die Honorarnote ist gemeinschaftlich mit dem Zahlungsbeleg sowie dieser ärztlichen Überweisung an die Krankenkasse weiterzuleiten. Ich habe mich auf die Behandlung von Menschen mit Panikstörung, Generalisierter Angststörung, Agoraphobie (Platzangst), Sozialer Phobie, Spezifischen Phobien, Prüfungsangst, Hypochondrie, Zwangsstörungen, Somatoformen Störungen, psychosomatischen Störungen, depressiven Störungen, Depersonalisationsstörung sowie lebensgeschichtlich bedingten Belastungsreaktionen spezialisiert. Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Nervenklinik in dieser Behandlung von Menschen mit allen möglichen psychischen und psychosomatischen Störungen übernehme ich auch Hilfesuchende mit anderen psychischen Störungen sobald mit Problemen in Familie, Partnerschaft, Beruf sowie Jugendalter. Steigernd kommen auch Menschen mit körperlichen Erkrankungen wegen dieser dabei verbundenen psychosozialen Schwierigkeiten in meine Praxis. Ich biete Einzel, Paar- und Familientherapie an, jedoch keine Gruppentherapien. Möglich sind auch psychologische Beratungen im Umfang von 1-3 Sitzungen wenn Coachings in Bezug auf berufliche Probleme. Ich mache auch Angehörigenberatung, wenn die Betroffenen selber nicht kommen möchten oder aufgrund bestimmter Umstände gar nicht kommen können.
Wie derzeitig berichtet, müssen Registrierkassen ab 1. April 2017 mit einer Sicherheitseinrichtung vor Manipulation geschützt werden. Bei vorsätzlich Verstößen können Strafen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Ist die Institution aufgrund von Lieferengpässen nicht zeitgerecht machbar, wird vorerst von einer Strafe abgesehen. „Werde ich ab dem 1. April 2017 verfolgt bzw. mag ich bestraft werden, sobald meine Registrierkasse nicht über die gesetzlich vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung verfügt, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt? “ Diese Frage stellen für sich gegenwärtig viele Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Kassensystem noch nicht mit dem notwendigen Manipulationsschutz ausgestattet ist. Dazu kann festgehalten werden: Jeder Einzelfall wird geprüft und jedes Unternehmen hat die Möglichkeit, gegenüber der Behörde glaubhaft zu machen, warum die Frist nicht eingehalten werden konnte. RKSV- konforme Beschaffung und/oder die Umrüstung der Registrierkasse(n) bei einem Kassenhersteller oder einem Kassenhändler bis Mitte März 2017 nun beauftragt hat, sodass die Säumnis nicht in ihrer/seiner Sphäre gelegen ist. Das heißt, es wird vorerst keine Strafen geben, wenn Unternehmer nachweisen können, dass die Einrichtung des Manipulationsschutzes nicht zeitgerecht möglich war, weil die technischen Lösungen nicht verfügbar waren. Das ist zurzeit vielfach dieser Fall. Sie rät mithin: „Kümmern Sie sich schnellstmöglich gegen den Manipulationsschutz sowie lassen Sie für sich von Ihrem Kassenhändler eine entsprechende Bestätigung ausstellen, wenn es zu einer Lieferverzögerung kommt.